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Elektrofahrräder gehören zu den Straßenfahrzeugen. Elektroräder, auch E- Bike oder Pedelecs genannt, sind Elektrofahrzeuge, die sich wahlweise durch den angebrachten Elektromotor antreiben lassen oder durch die Muskelkraft des Fahrers, über die am Fahrrad angebrachten Tretkurbeln.
Mountainbikes (MTB), auch Berg- oder Geländefahrräder genannt, mit entsprechender Ausstattung gem. der StVZO (Beleuchtung, Klingel usw.), sind Fahrräder und gehören damit zu den Straßenfahrzeugen.
Cruiser-Fahrräder (Cruiser = Kreuzer) gehören zu den Straßenfahrzeugen. Typisch für diese Fahrräder ist der geschwungene Rahmen, die einfache Ausstattung sowie das hohe Gewicht.
Fahrradboxen aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) dienen dem Wetterschutz für Fahrräder. Sie können auch gegen Diebstahl gesichert geparkt werden.
Fahrräder für Werbezwecke gehören zu den Spezialfahrrädern und sind meist Lastenräder, wie Bäckerfahrräder mit Firmenwerbung o.ä..
Fahrräder mit Kardanwelle gehören zu den zweirädrigen und einspurigen Straßenfahrzeugen. Statt des üblichen Kettenantriebes haben diese Fahrräder eine Kardanwelle.
Systeme zum Parken von Fahrrädern gibt es in diversen Ausführungen als einfache Bügel, verbreitet an Bahnhöfen, oder zum Abstellen des Vorderrades uvm.
Fahrradrikschas, auch Fahrradtaxi genannt, sind Fahrräder, die zum Transport von Passagieren oder Gütern von Fahrradkurieren eingesetzt wird. Eine Fahrradrikscha wird durch Pedalieren vorangetrieben, die moderne Variante verfügt aber oft über einen elektrischen Hilfsmotor zur Unterstützung beim Anfahren und an Steigungen.
Fahrräder gehören zu den zweirädrigen und einspurigen Straßenfahrzeugen. Fahrräder werden durch die Muskelkraft des Fahrers, über die am Fahrrad angebrachten Tretkurbeln angetrieben. Kinderfahrräder haben einen niedrigen Rahmen und sind damit zugeschnitten auf die Größe des Kindes.
Klappfahrräder gehören zu den Spezialfahrrädern und werden auch als Falträder bezeichnet. Zur Konstruktion dieser kleinen Fahrräder gehört ein Klappmechanismus bzw. eine bauartbedingte Möglichkeit das Fahrrad zu zerlegen.
Lastenfahrräder gehören zu den Spezialfahrrädern. Bauartbedingt werden diese Fahrräder auch Transporträder genannt, weil sie im vorderen und / oder hinteren Bereich große Gepäckträger haben, um entsprechende Lasten zu transportieren.
Liegeräder gehören zu den Spezialfahrrädern, es gibt sie in zahlreichen Varianten. Die Konstruktion dieser Fahrräder sieht eine nach hinten geneigte, sitzende oder liegende Position vor. Anstelle eines Sattels verfügen Liegeräder über einen Netz- oder Schalensitz.
Rennräder (Fahrräder) sind Sportgeräte. Rennräder zeichnen sich durch ihre leichte und stabile Bauart aus, eine schmale Bereifung macht hohe Geschwindigkeit möglich.
Fahrräder und insbesondere deren Rahmen sind hohen Belastungen und Umwelteinflüssen ausgesetzt. Um dem vorzubeugen, ist eine Kunststoff-Schutzfolie für den Fahrradrahmen ratsam.
Spezialfahrräder gehören zu den Straßenfahrzeugen. Alle Fahrräder dieser Art, werden als Spezialräder bezeichnet, wenn die Rahmenkonstruktion, die Antriebslage oder der Einsatzzweck, von der sonst allgemein üblichen Form abweicht.
Trekking-Fahrräder sind Fahrräder und gehören zu den Straßenfahrzeugen. Ein Trekkingrad hat einen Rennrad-ähnlichen Rahmen und eine komplette Fahrradausstattung.
