Beratung zum ASiG — beschert ein gutes Miteinander von Mensch und Technik!
>> Die meiste ZEIT verliert man damit — dass man diese ZEIT wieder zurück gewinnen will << (John Steinbeck)
Gerne bieten wir Ihnen auch auf Grund unserer langjährigen Erfahrung in industrieller Arbeitssicherheit (BG Feinmechanik und Elektrotechnik und BG Chemie) unsere Beratung / Dienstleistung für den Arbeitsschutz Ihrer explosionsgefährdeten Anlage an.
Die auf die Menschen bezogene Auswirkung von Gefahren sind oft Personenschäden als Folge von Verletzungen durch Arbeitsunfälle, Berufserkrankungen und sonstige schädliche Einflüsse auf die Gesundheit.
Die rechtliche Grundlage zur gewerblichen Arbeitssicherheit bietet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch (SGB VII) der "gesetzlichen Unfallversicherung".
Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgaben geregelt u.a. der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure) und der Arbeitsmedizin (Betriebsärzte).
Die RL 1999/92/EG (ATEX 137) ist seit 01.07.2003 in die nationale Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) übergegangen und ist eine Verordnung über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitsnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können.
Die BetrSichV soll Arbeitgebern / Betreibern, insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen auf dem Gebiet des Explosionsschutzes ermöglichen, bestehende Gefahren zu ermitteln und Risiken zu bewerten.
Dabei sind spezielle Maßnahmen zur sicheren Arbeitsumgebung zu beachten, die dem Schutz und der Gesundheit der Arbeitnehmern dient, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet sind.
Bei Beschäftigungen mehrerer Unternehmen an einer Arbeitsstätte ist es unbedingt erforderlich Koordinationsmaßnahmen und -modalitäten vorzunehmen und ein Explosionsschutzdokument auszuarbeiten.
Um Ihnen zu den meistgestellten Fragen, Begriffe oder Abkürzungen zum Explosionsschutz die entsprechenden Lösungen oder Beantwortungen geben zu können, sehen Sie bitte auf der Seite "Extronic Gohm Consulting / FAQ" nach.