Ziel unserer Aus- und Weiterbildung ist es, unseren Kunden die Befähigung zu vermitteln, sich als verantwortungsvolle und umweltbewusste Teilnehmer im gewerblichen Güterverkehr und der Logistik darzustellen.
Die Gründerin, Frau Renate Hauck, hat sich zur Aufgabe gemacht, alle am Transport gefährlicher und allgemeiner Güter Beteiligten, einschließlich Umschlag, nach pädagogischen, didaktischen und ethnischen Grundsätzen aus- und weiterzubilden, und dies auf einem hohen Niveau.
Das Gefahrgutbüro Hauck stellt sich mit all seiner Kraft in den Dienst der Aus- und Weiterbildung.
Ziel der Überwachungs- und Beratungsleitung ist es, unseren Kunden die transportrechtlichen verkehrsträgerübergreifend und arbeitsschutzrechtlichen branchenübergreifend Gesetzesgrundlagen in ihrer unternehmerischen Verantwortung umzusetzen und sich als rechtssicheres Unternehmen darzustellen.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Unternehmungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Faktoren, unternehmenseigenen Prozessen und sozialrechtlichen Vorgaben nachhaltig auf hohem Niveau zu beraten und betreuen.
Nachfolgendes Verhalten soll dabei erzielt werden:
Fähigkeiten und Fertigkeiten, um durch präventives Handeln Gefahren zu vermeiden und gegebenenfalls abzuwehren,
Fähigkeiten und Fertigkeiten, um die Transportdurchführung auch in schwierigen Situationen zu beherrschen und auf drohende Gefahren zu sensibilisieren,
Kenntnisse in den nationalen und internationalen Vorschriften, deren Anwendungsbereiche, deren Auswirkung und Konsequenzen,
Erlangung einer realistischen Selbsteinschätzung bezüglich im Umgang und beim Transport gefährlicher Güter, beim Arbeiten und ausgeübten Tätigkeiten
Bereitschaft zum rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten sowie partnerschaftlichen Umgang im Straßenverkehr und mit Kunden, verantwortungsvoller Umgang mit Kollegen am Arbeitsplatz
Kenntnisse der Auswirkungen beim Fehlverhalten,
Verantwortungsbewusstsein für Leben, Gesundheit, Eigentum, öffentlich Ordnung und Sicherheit sowie für die Umwelt.
Weitere Ziele des Unternehmens bestehen in:
Vermittlung von Kenntnissen in tangierenden Gesetzesvorschriften, wie beispielsweise Abfallgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Chemiekaliengesetz (Gefahrstoffverordnung), Straßenverkehrsgesetze, Sprengstoffgesetz, Strahlenschutzverordnung, um auch deren Belange im Transportablauf und Arbeitsabläufen zu kennen bzw. zu berücksichtigen,
Arbeitssicherheitsvorschriften (berufsgenossenschaftliche Vorschriften), um u.a. auch die eigene Gesundheit zu erhalten.