... Bauleistungsversicherungen werden wir tätig, um reklamierte Schäden an der Bausubstanz – hinsichtlich ihrer Ursache und Höhe – zu bewerten.
Hierbei bedarf es einer Differenzierung, inwieweit das aufgetretene Schadensbild als „vermeidbar“ (z. B. Anprall durch Baustelleneinsatzgeräte) oder „unvermeidbar“ (z. B. geringfügige Setzungen bis 5 mm bei konventionellen Unterfangungsarbeiten) einzustufen ist...