...Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss der Arbeitgeber für seine Arbeitsstätte einen oder auch mehrere Flucht- undRettungspläne an geeigneten Stellen aushängen, sofern die Lage, die Ausdehnung und die Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Mit Hilfe des Planes sind in regelmäßigen Zeitabständen Übungen durchzuführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die Arbeitnehmer im Gefahren- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen können oder gerettet werden.
...Flucht- und Rettungswege müssen in Betrieben besonders gekennzeichnet werden, um im Brand- oder Gefahrenfall die zügige und sichere Räumung des Gebäudes gewährleisten zu können. Durch die entsprechende Beschilderung und Beleuchtung sorgen wir dafür, dass auch in Ihrem Gebäude sämtliche Rettungswege ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. So sind Sie auf der sicheren Seite – auch rechtlich.
... Fluchtwege muss schnell verständlich sein und auf wenige, aber eindeutige Worte beschränkt sein.
Wir erstellen Flucht- undRettungspläne nach den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen DIN ISO 23601 und DIN 4844-3 sowie öffentlich auszuhängende Brandschutzordnungen Teil A nach DIN 14096, sowie die Teile B und C für den innerbetrieblichen Gebrauch. Sie erhalten die Pläne wahlweise in DIN A2, A3 oder A4, farbig gedruckt und laminiert oder, auf Wunsch, auch gerahmt.
Wir sind ein Spezialbetrieb für Brandschutz. Wir bieten Feuerlöschgeräte, Löschwassertechnik oder RWA-Anlagen. Gerne stellen wir auch einen Brandschutzbeauftragten zur Verfügung und bieten Schulungen.
Wir sind die spezialisierte Vertriebs-+ Distributionsagentur.
Unsere Kompetenz im vorbeugenden Brandschutz haben wir uns in langjähriger Marktbearbeitung erarbeitet.
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen...
Bundesweite Fertigung von Brandschutzplänen zu Festpreisen, bezogen auf die BGF (Bruttogesamtfläche). ZB.: 3 Satz Feuerwehrpläne für ein Geb. mit 10.000m² BGF für Netto 2.160€, inkl. Objektbegehung...