... der Leitung und dem umgebenden Bauteil oder Hüllrohr max. 15 mm beträgt. Bei Leichtbauwänden (z.B. Rigips) muß ein nichtbrennbares Hüllrohr vor montiert sein, bestehend aus Stahlblech oder einer formstabilen Mineralfaserschale mit einem Schmelzpunkt von ≥ 1000 °C. Bei Einzelkabeldurchführungen und der Verwendung der im Brandfall aufschäumenden Baustoffe (DSB) ist eine vollständige Verfüllung der Restöffnungen bzw. Ringspalte bis max. 15 mm notwendig. Produkte sind in Kartuschen ab 310 ml oder in anderen diversen Gebindegrößen erhältlich. Brandschutz Brandschutztechnik...
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