Fast die Hälfte aller deutschen Arbeitnehmer kann im Unternehmen nicht auf eine Gesundheitsförderung des Arbeitgebers zurückgreifen. 17 Prozent geben an, dass ein Gesundheitsmanagement zwar angeboten wird, dieses aber nicht genutzt wird.

Dabei kann das betriebliche Gesundheitsmanagement die Krankenstände reduzieren, zu einer besseren Work-Life-Balance führen und sich somit positiv auf die Effizienz und wichtige Unternehmenskennzahlen auswirken. Noch haben aber nicht viele Unternehmen diese Chance erkannt. 

Gleiches gilt auch für die betriebliche Krankenversicherung, die laut aktuellen Umfragen ganz oben auf den von Arbeitnehmern gewünschten Zusatzleistungen des Arbeitgebers zu finden ist. Knapp 80 Prozent aller Arbeitnehmer interessieren sich für die zusätzliche Leistung, jeder Dritte würde gar auf eine Gehaltserhöhung verzichten, wenn sein Arbeitgeber die bKV anbieten würde. Das geht aus einer Studie des Marktforschungsinstituts „Heute und Morgen“ hervor.

 

 

Bislang stellen aber nur circa elf Prozent aller deutschen Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung zur Verfügung. Doch woran liegt das? Zwar haben in Deutschland bereits 22 Millionen Menschen das Angebot einer privaten Krankenzusatzversicherung in Anspruch genommen, bei über 44 Millionen Arbeitnehmern in ganz Deutschland scheint das Potential einer Zusatzversicherung seitens des Arbeitgebers aber längst nicht ausgeschöpft.

So funktioniert die betriebliche Krankenversicherung
 

Bei der betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Dieser schließt mit einem Krankenversicherer eine zusätzliche Krankenversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Die bKV ersetzt dabei nicht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Sie versteht sich als Ergänzung zur GKV, um die Lücken zu schließen, die im Zuge der Gesundheitsreformen der letzten Jahre im Gesundheitswesen entstanden sind. 

Die Kosten für die betriebliche Krankenversicherung werden komplett vom Arbeitgeber getragen. Dies bedeutet natürlich erst einmal Mehrkosten für das Unternehmen. Auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf der Arbeitgeber allerdings entscheiden, wer von der Zusatzleistung im Unternehmen profitieren darf. In der Regel ist diese Leistung für die gesamte Belegschaft gedacht. Nicht zu verwechseln ist die bKV mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement, das eher auf präventive Maßnahmen zur Gesunderhaltung abzielt, also beispielsweise die Bereitstellung eines betrieblichen Fitnessstudios oder ergonomisches Büromobiliar.  

Natürlich sind sowohl die betriebliche Krankenversicherung wie auch das Gesundheitsmanagement mit Kosten verbunden. Allerdings kann sich dies auch für Arbeitgeber lohnen, gerade in Zeiten, da Recruiting und Mitarbeiterbindung infolge des demographischen Wandels immer wichtiger werden. Die Vorteile der bKv für Arbeitgeber: 
 

  • Bindung und Gewinnung neuer Arbeitnehmer durch nicht-monetäre Leistungen
  • Image-Gewinn des Unternehmens durch freiwilliges soziales Engagement
  • Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung
  • Ausgaben für die betriebliche Krankenversicherung sind nach § 4 EstG steuerlich absetzbar
  • Reduzierung des Krankenstandes, der Fehlzeiten, Krankheitskosten und Mitarbeiterausfälle durch eine adäquatere Behandlung im Bedarfsfall
  • Deutlich günstiger als private Zusatztarife; häufig sind betriebliche Krankenversicherungen schon für unter 10 Euro pro Mitarbeiter abzuschließen

Leistungen lassen sich individuell festlegen
 

Welche Leistungen am Ende durch die bKV abgedeckt werden liegt beim Arbeitgeber. Dieser kann in Absprache mit dem Versicherungsanbieter eigenständig definieren, welchen Leistungsumfang er seinen Mitarbeitern über die betriebliche Krankenversicherung anbieten möchte oder eben nicht.

Alternativ kann in der Belegschaft auch über die Leistungen abgestimmt und somit die Mitarbeiter im Entscheidungsprozess mit eingebunden werden, um einen passenden Leistungsumfang zu gewährleisten. 

Natürlich gilt es dabei, für die Arbeitnehmer sinnvolle Zusatzleistungen bereitzustellen, wobei auch immer das jeweilige Tätigkeitsfeld betrachtet werden sollte. Beispielsweise ist es auch möglich, Mitarbeitern einer Zahnarztpraxis Kosten- oder Teilerstattungen bei zahnärztlichen Behandlungen zu gewähren, Chefarztbehandlungen anzubieten o.Ä. Zu den üblichen Leistungen zählen: 
 

  • Freiheit bei der Arztwahl bei Krankenhausaufenthalten, um eine optimale Behandlung zu gewährleisten und den Mitarbeiter schnellstmöglich wieder in den Betriebsprozess zu integrieren
  • Ambulante Vorsorgeuntersuchungen, beispielsweise zur Darmkrebsvorsorge, um eine Frühdiagnose sicherzustellen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können
  • Krankentagegeld als Differenz zum Nettoeinkommen, um Gehaltseinbußen zu vermeiden
  • Impfungen und Auslandsreisekrankenversicherungen; besonders sinnvoll bei Arbeitnehmern, die häufig reisen müssen
  • Zahnprophylaxe und Zahnersatz, da diese Kosten von der GKV zum großen Teil nicht übernommen werden
  • Kostenübernahme bei Naturheilverfahren wie Homöopathie

Vorteile für den Arbeitnehmer nicht nur beim Gesundheitsschutz
 

Logisch, dass solch ein Versicherungsumfang für den potentiellen Arbeitnehmer ebenso wie für bereits vertraglich gebundene Mitarbeiter sehr attraktiv ist. Der Arbeitnehmer profitiert durch einen verbesserten Gesundheitsschutz, ohne dass ihm hierdurch Mehrkosten entstehen.

Zeitgleich genießt er den Vorteil, endlich den Status eines Privatpatienten zu erhalten, er muss geringere Eigenanteile bei der persönlichen Gesundheitsvorsorge aufbringen und er wird in den Versicherungsschutz auch ohne eine individuelle Gesundheitsprüfung aufgenommen. Diese entfällt bei der betrieblichen Krankenversicherung nämlich grundsätzlich, ohne dass sich dies auf den Tarif auswirken würde. 

Auch Angehörige des Arbeitnehmers können von der bKv profitieren. Denn Ehefrau bzw. -mann und auch die Kinder erhalten bei medizinischen Leistungen vergünstigte Konditionen, wenn man selbst über eine bKV abgesichert ist. Zudem bedeutet die betriebliche Krankenversicherung weniger bürokratischen Aufwand. Denn darum kümmert sich komplett der Arbeitgeber.

Die bKV kann zu einem wichtigen Instrument werden, um Arbeitnehmer langfristig zu binden bzw. neue Arbeitnehmer dazu zu gewinnen. Für zukunftsorientierte Unternehmen gibt es daher kein Vorbeikommen an der betrieblichen Krankenzusatzversicherung – und für Arbeitnehmer ohnehin nicht.