Das sind die Alternativen zur Gehaltserhöhung
 

Mehr Geld ist immer gut. Widersprechen kann man dieser Aussage wohl schwerlich, doch enthält sie nur die halbe Wahrheit. Denn eine Gehaltserhöhung bedeutet zwar für den Mitarbeiter mehr Brutto-, aber nicht zwangsläufig mehr Nettoeinkommen. Die kalte Progression macht die Freude auf mehr Geld oftmals wieder zunichte. Und der Arbeitgeber hat oftmals mehr Ausgaben, gerade wenn das Gehalt nur um kleine Beträge angehoben wird. Eine Gehaltserhöhung von 100 Euro kostet das Unternehmen aufgrund höherer Lohnnebenkosten 120 Euro, der Empfänger erhält jedoch gerade mal 50 Euro, den Rest kassiert der Staat – insgesamt also 70 Euro.

So bieten sich Alternativen an, von denen der Mitarbeiter mehr hat und die für das Unternehmen lukrative Sparmöglichkeiten umfassen. Extras wie Dienstwagen oder Zuschüsse für Gesundheitsmaßnahmen lassen sich steuerlich absetzen und sind ein Zeichen für den Mitarbeiter, dass das Unternehmen ihn wertschätzt – und das ist einer der wichtigsten Faktoren für die Mitarbeitermotivation.

Vorteil Dienstwagen
 

Ein Dienstwagen ist in aller Regel für den Mitarbeiter auch finanziell vorteilhafter als mehr Geld im Monat – auch wenn er diesen als geldwerten Vorteil versteuern muss. Im Gegenzug winken Ersparnisse bei der Einkommenssteuer – und somit mehr Nettoeinkommen im Monat. Ein Prozent des Wagenwertes müssen monatlich versteuert werden, darüber hinaus sind monatlich 0,03 Prozent je Entfernungskilometer vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle zu versteuern. So hängt die tatsächliche Steuerersparnis vom Einkommen ab, dem Anschaffungswert des Wagens und davon, wie häufig der Dienstwagen für Privatfahrten genutzt wird: Je mehr, desto besser für den Geldbeutel, denn berechnet werden die Entfernungskilometer, nicht die tatsächlich gefahrenen. Ein Dienstwagen muss zudem nicht selbst versichert werden und auch die Aufwendungen für Inspektionen, Reifen und Kfz-Steuer werden vom Unternehmen übernommen.

Und auch die Firma spart. Der Kaufpreis und die Kosten für den Unterhalt können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, zudem sind keine höheren Lohnnebenkosten fällig – anders als bei der Gehaltserhöhung.

Quotation mark
Prämien sind interessante Anreize, die Erfolge belohnen und so die Motivation nachhaltig steigern können.
 

Bonuszahlungen: Mit steuerfreien Prämien motivieren
 

Prämien sind interessante Anreize, die Erfolge belohnen und so die Motivation nachhaltig steigern können. Allerdings sind Bonuszahlungen, die direkt auf das Gehalt aufgeschlagen werden, weder für das Unternehmen noch für den Mitarbeiter finanziell vorteilhaft: Für das Unternehmen steigen die Lohnnebenkosten, dem Mitarbeiter wird ein beträchtlicher Teil vom Fiskus abgezogen. Es gibt jedoch auch steuerfreie Möglichkeiten, gute Leistungen zu belohnen:
 

  • Sachbezüge
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen
  • Freibeträge

Sachbezüge sind bis zu einem Betrag von 44 Euro monatlich beziehungsweise 528 Euro jährlich steuerfrei. Der Betrag kann zum Beispiel für Tankgutscheine verwendet werden, es sind aber auch andere Verwendungsmöglichkeiten zugelassen. Nur eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Für gesundheitsfördernde Maßnahmen stehen dem Unternehmen 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei zur Verfügung, etwa für die betriebliche Gesundheitsförderung wie Sportprogramme, Seminare oder Ernährungsangebote, nicht jedoch für Gebühren für Sportkurse oder Fitnessstudios.

Zahlt der Arbeitgeber Zuschüsse für die Kinderbetreuung, gelten diese nicht als geldwerte Vorteile – und müssen somit weder versteuert werden noch werden sie dem Sozialversicherungsbeitrag zugerechnet.

Incentives: Motivation im Team
 

Erfolge im Team zu feiern, motiviert alle Beteiligten und verbessert den Zusammenhalt. Je nachdem, welcher Hintergrund überwiegt, lassen sich die Kosten zum Teil voll absetzen – das gilt etwa, wenn das Unternehmen nachweislich einen Vorteil durch das Event erhält, etwa weil es dem Ansehen der Firma nützt. Ist dies nicht der Fall, können Unternehmen je Mitarbeiter die für Sachbezüge erlaubten 44 Euro im Monat investieren. Sachzuwendungen, die betrieblich veranlasst werden, etwa Fortbildungen oder Seminare, sind ebenfalls vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Mehr Leistung ohne Gehaltserhöhung
 

Dienstwagen, Bonuszahlungen in Form von Sach- oder Gesundheitsleistungen, oder Incentives: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Leistungen seiner Mitarbeiter zu belohnen, ohne dass das Finanzamt zugreift. So zeigt ein Dienstwagen Wertschätzung und bringt unter Umständen dem Mitarbeiter mehr netto im Monat. Erfolge lassen sich mit Sachzuwendungen und gemeinsamen Events steuergünstig oder sogar frei feiern – und stärken zudem den Zusammenhalt im Team.
 

  • Eine Gehaltserhöhung belastet Arbeitgeber und Mitarbeiter vor allem bei kleinen Beträgen.
  • Große Erhöhungen bringen unter Umständen sogar weniger netto – Stichwort kalte Progression.
  • Sachleistungen sind bis zu einem Betrag von 44 Euro im Monat steuerfrei
  • Incentives können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie betrieblich veranlasst werden.