Was ist das Ziel von ZIM?

Das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ZIM“ soll mittelständische Unternehmen in ihrer Innovationskraft und dem Innovationsmanagement unterstützen, einen Beitrag für deren Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit leisten und so dabei helfen, neue zukunftsorientierte Arbeitsplätze zu schaffen. Dahinter steht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Wer kann die ZIM-Förderung beantragen?

Unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und die Freien Berufe, bei Kooperationsprojekten mit Unternehmen auch Forschungseinrichtungen in Deutschland, sofern sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind.

Welche Projekte werden gefördert?

Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Projekte im Rahmen von Forschung und Entwicklung (FuE) werden unterstützt, wenn sie „auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen“. Gefördert werden auch neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen, die die bisherigen Erzeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren.
 

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Gilt das auch für Projekte mit ausländischen Partnern?

Ja. Vor dem Hintergrund der Globalisierung der Wirtschaft ermöglicht das BMWK deutschen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), KMU-Verbänden und Forschungseinrichtungen die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern.

Die AiF Projekt GmbH koordiniert dabei die europäischen Förderagenturen-Netzwerke CORNET und EraSME. Diese unterstützen Antragsteller bei der Suche nach ausländischen Projektpartnern und beraten sie in ihrer Muttersprache. Jährlich werden zwei Ausschreibungsrunden für europäische Projekte mit Fristen im März und September organisiert. Weitere Informationen zum europäischen Förderagenturen-Netzwerk: www.cornet-era.net.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss ist abhängig von Unternehmensgröße, Standort und Art des Vorhabens. Aufgesplittet nach Varianten sind die zuwendungsfähigen Kosten in unterschiedlicher Höhe förderungsfähig. Hier ein grober Überblick.

  • FuE-Projekte: zwischen 25 Prozent und 45 Prozent, maximal 550.000 Euro
  • bei Kooperationsprojekten: zwischen 30 Prozent und 55 Prozent, maximal 450.000 Euro
  • bei Innovationsnetzwerken: zwischen 30 und 90 Prozent, maximal 420.000 Euro
  • bei internationalen Innovationsnetzwerken: zwischen 40 und 95 Prozent, maximal 520.000 Euro
  • für Durchführbarkeitsstudien: zwischen 100.000 und 200.000 Euro
  • bei Leistungen zur Markteinführung: bis zu 50 Prozent, maximal 60.000 Euro

Details zu Ansprechpartnern, den Bedingungen und der jeweiligen Höhe der Förderung gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Förderprogram Kfw-„StartGeld”

Für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen mit vergleichsweise geringerem Kapitalbedarf im Dienstleistungssektor oder im Handwerk empfiehlt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den „ERP-Gründerkredit-StartGeld”. Bis zu 125.000 Euro lassen sich darüber zu günstigen Zinskonditionen finanzieren (aktuell 4,28 Prozent p.a. effektiver Jahreszins). Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre.

Das „StartGeld” kann auch ohne Eigenkapital gewährt werden. Zudem übernimmt die KfW eine 80-prozentige Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank, was den Zugang zur Finanzierung wesentlich erleichtert. Mehr Informationen zu Voraussetzungen und Konditionen gibt es bei der KfW.

Weitere Altenativen

Zu den beiden genannten Förderprogrammen gibt es noch einige Alternativen. Dass sie durchaus sinnvoll sind, zeigte sich, als ZIM 2021 für einige Monate ausgesetzt wurde. Hier zwei Beispiele für weitere Unterstützungen bei Innovationen.

  • Forschungszulage: Grundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) des Bundesfinanzministeriums (BMBF), das seit 2020 gilt. Es fördert unterschiedliche Förderansätze von Start-ups, KMU sowie von großen Unternehmen.
  • EIC Pathfinder: Dieses Förderprogramm ist Teil von Horizont Europa, einem EU-Projekt. Es richtet sich unter anderem an Start-ups und Hightech-KMU, die an technologischer Forschung und Innovation interessiert sind.

KfW-"StartGeld"

Immer mehr Existenzgründer machen sich mit einer nebenberuflichen Tätigkeit auf den Weg in die Selbstständigkeit. Das zeigt der „KfW-Gründungsmonitor 2014“. Demnach lag die Zahl der nebenberuflichen Gründer im Jahr 2013 sogar höher als die der Haupterwerbsgründer. Die Nebenerwerbsgründer wollen sich selbst beweisen, dass sie ihre Talente und Ideen auch eigenverantwortlich wirtschaftlich nutzen können. Für diese Gründer mit kleinerem Kapitalbedarf im Dienstleistungssektor oder im Handwerk empfiehlt die KfW den „ERP-Gründerkredit-StartGeld”. Bis zu 100000 Euro lassen sich darüber zu günstigen Zinskonditionen finanzieren. Das „StartGeld” kann auch ohne Eigenkapital gewährt werden. Zudem übernimmt die KfW eine 80-prozentige Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank, was den Zugang zur Finanzierung wesentlich erleichtert. Mehr Informationen zu Voraussetzungen und Konditionen unter: www.kfw.de/gruenden

Alle aktuellen Termine der Mittelstandstage finden Sie hier