Genutzt werden diese Portale in erster Linie von jungen Arbeitnehmern unter 30 Jahren, also genau von der Zielgruppe, die von den Personalchefs besonders intensiv umworben wird. „Bewertungen im Netz gewinnen an Bedeutung. Das betrifft schon lange Produkte, aber zunehmend ist das auch für Unternehmen von Bedeutung, die auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern sind“, kommentiert Dr. Bernhard Rohleder, BITKOM-Hauptgeschäftsführer, diesen Trend. „Das Image als Arbeitgeber, das Employer Branding, wird inzwischen stark von Bewertungs-Plattformen und sozialen Medien geprägt“. 
 

So werden Arbeitgeberbewertungen genutzt

Während nur ein knappes Drittel der Internetnutzer tatsächlich Portale mit Arbeitgeberbewertungen nutzt, lassen sich immerhin 70 Prozent von den im Netz gefundenen Informationen beeinflussen, so die BITKOM-Studie weiter. Dazu gehören neben der offiziellen Internetpräsenz auch soziale Medien, in denen Kunden und manchmal auch Mitarbeiter ihre Erfahrungen mit den jeweiligen Unternehmen preisgeben. Rund 40 Prozent entscheiden sich bei überwiegend negativen Bewertungen sogar gegen einen Arbeitgeber. Für die Führungskräfte in Unternehmen bedeutet das, dass sie ein besonderes Augenmerk auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz haben sollten. Ihre positive Botschaft gilt nach wie vor als bestes Mittel, um Fachkräfte zu gewinnen und an den Betrieb zu binden. 
 

Sorgen Arbeitgeberbewertungen für Chancengleichheit?

Dass sich ein potenzieller Arbeitgeber vorab im Internet ein Bild von Bewerbern macht, ist für Arbeitnehmer längst kein Geheimnis mehr. Gerade hoch qualifizierte Kräfte wissen, dass die Personalchefs oder ihre Mitarbeiter vorab recherchieren und so schon früh Kandidaten aussieben, die als ungeeignet erscheinen. Zu den Ausschlusskriterien können unter anderem privat gepostete Fotos und Kommentare in Webforen gehören. So sollte man Urlaubsfotos in geselliger Atmosphäre bei reichlichem Fluss alkoholischer Getränke besser nicht posten, während etwa Zeichen von gesellschaftlichem und sozialem Engagement von vielen Arbeitgebern gern gesehen werden.

Portale mit Arbeitgeberbewertungen sorgen auf den ersten Blick für Chancengleichheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Allerdings sind Arbeitgeberbewertungen nur allzu oft subjektiv gefärbt und spiegeln die tatsächlichen Verhältnisse nicht wider. Der Grund: Unzufriedene Mitarbeiter posten eher ihre Meinung als zufriedene Kollegen. Plattformen bieten zwar mit vorgegebenen Kriterien bei einer Arbeitgeberbewertung etwas mehr Objektivität. Jedoch können sich Bewertungen auch hier möglicherweise als schädigend für ein Unternehmen erweisen. 
 

Können sich Arbeitgeber gegen eine negative Bewertung wehren?

Während Arbeitgeber auf negative Bewertungen in sozialen Medien wie Facebook reagieren können, ist dies auf reinen Bewertungsportalen schwieriger. Hier sind Erwiderungen üblicherweise nicht zugelassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, negative Bewertungen löschen zu lassen. Das ist etwa bei der Behauptung falscher Tatsachen oder einer möglichen Rufschädigung der Fall. Auch Beleidigung des Arbeitgebers oder das Verbreiten von Lügen ist für die Betreiber der Plattformen tabu. Wenn es zu unerwünschten negativen Arbeitgeberbewertungen kommt, sollte das Unternehmen deshalb einen Anwalt zurate ziehen, der sich auf Internetrecht spezialisiert hat. Dieser überprüft, ob der Tatbestand der unwahren Tatsachenbehauptung, einer Schmähkritik oder des Rufmordes vorliegt, und veranlasst anschließend die Löschung der Bewertung. 
 

Die bessere Vorgehensweise bei Kritik: akzeptieren statt ignorieren

Als Reaktion auf eine schlechte Bewertung sollten Arbeitgeber keinesfalls versuchen, die Bewertung nachträglich positiv zu beeinflussen. Intern würden dazu Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen dazu verpflichtet, positive Bewertungen auf dem betreffenden Portal abzugeben. Diese Vorgehensweise, selbst wenn die Bewertungen anonym erfolgen, fällt Usern jedoch in der Regel auf und wird erst recht als negativ ausgelegt. Besser fahren Unternehmen, die eine negative Arbeitgeberbewertung akzeptieren und diese gründlich analysieren. Selbst negative Meinungen können nützliche Informationen für den Aufbau des eigenen Employer Brandings enthalten. 
 

Kritik konstruktiv nutzen

Bei negativen Bewertungen empfiehlt es sich für Arbeitgeber, eine gewisse Gelassenheit an den Tag zu legen. Der denkbar schlechteste Weg ist es, schlechte Bewertungen kontinuierlich zu ignorieren. Dadurch wird bei potenziellen Bewerbern der ohnehin bereits vorhandene negative Eindruck nur noch verstärkt. Besser ist es hingegen, aktiv auf negative Arbeitgeberbewertungen zu reagieren. Beispielsweise zeugt das Versprechen, an den Kritikpunkten künftig arbeiten zu wollen, von ehrlichem Interesse an den Mitarbeitern. Auch eine Verbesserung der internen Abläufe kann eine angemessene Reaktion sein, die möglicherweise sogar zur Folge hat, dass negative Arbeitgeberbewertungen durch ehrlich gemeinte positive Darstellungen relativiert oder gar negiert werden. 

Fazit: Das Internet und soziale Medien spielen für Bewerber eine immer größere Rolle bei der Suche nach potenziellen Arbeitgebern. Einen wichtigen Anhaltspunkt liefern ihnen Arbeitgeberbewertungen auf entsprechenden Plattformen. Diese sind jedoch nicht immer gerechtfertigt. Arbeitgeber sollten dieses Phänomen beobachten und angemessen aktiv darauf reagieren.