Messeförderung bringt Unternehmen auf Erfolgskurs
 

Messen sind für Unternehmen eine wichtige Chance, Networking zu betreiben, bestehende Kontakte zu pflegen und in persönlichen Gesprächen zu überzeugen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen oder innovative Start-ups stehen oft vor dem Problem der Kostenfrage. Wie lässt sich der Auftritt auf einer wichtigen Fachmesse finanzieren? Die Förderungen von Bund und Ländern können die Lösung sein.

Der größte Teil der Förderungen für inländische Messen erfolgt über Investitions- und Förderbanken der einzelnen Länder. In einigen Bundesländern unterstützen auch Handelskammern oder Handwerksorganisationen die Messebeteiligung ihrer Mitglieder. Der Schwerpunkt der Messeförderung liegt bundesweit bei kleinen und mittleren Unternehmen. 

Leitmessen zum Greifen nah: Förderprogramme für junge und innovative Unternehmen
 

Seit dem 1. Juli 2007 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie junge innovative Unternehmen bei Messe-Auftritten. Dabei erhalten Start-ups die Chance, im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes an internationalen Leitmessen in Deutschland teilzunehmen. Welche Messen förderungswürdig sind, entscheidet sich jährlich neu. Die entsprechende Auflistung steht unter www.bafa.de in der Kategorie Wirtschaftsförderung zum Download zur Verfügung.

Förderfähig sind zum Beispiel die vom Messeveranstalter berechnete Standmiete und die Standbaukosten. Insgesamt wird eine Förderung von bis zu 7.500 Euro oder 70 Prozent der Gesamtausgaben für die ersten beiden Messen bereitgestellt. Ab der dritten Messeteilnahme gibt es 60 Prozent Förderung mit einer Obergrenze von 7.500 Euro. 
 

Was genau wird gefördert?
 

Die Förderung erfolgt meist prozentual und ist durch einen maximalen Förderbeitrag begrenzt. 

Gefördert werden:

  • Kosten für den Messestand (Aufbau und Betrieb)
  • Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand
  • Standmiete
  • Katalogeintrag
  • Transport für Exponate
  • Kosten für Dolmetscher

Berücksichtigen Sie jedoch, dass die förderungswürdigen Details zum Teil variieren – vor allem bei der Beteiligung an Gemeinschaftsständen. 
 

Voraussetzungen für eine Förderung
 

Für alle Unternehmen gilt als Voraussetzung einer Förderung, dass sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten dürfen und als kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) entsprechend der EU-Vorgabe gelten. Ein Unternehmen erfüllt dann die Kriterien, wenn es maximal 249 Beschäftigte hat und der jährliche Umsatz nicht über 50 Millionen Euro liegt.

Alle Förderprogramme für Inlandsmessen setzen die Anmeldung spätestens acht Wochen vor Messebeginn voraus. Der Antrag geht direkt an die Förderbank oder den Träger der Förderung, wie Handwerksorganisationen oder Handelskammern. 
 

Wann ist ein Technologie-Unternehmen förderungsfähig?
 

Für besonders innovative Technologie-Unternehmen gibt es eigene Förderprogramme. Die Kriterien für die Förderungswürdigkeit weichen hier etwas ab. Als Hauptkriterium zählt dann die Innovationsfähigkeit des Unternehmens und vor allem seiner Produkte. Die müssen sich in ihren Funkionen eindeutig von anderen Produkten unterscheiden – dasselbe gilt für Dienstleistungen oder Verfahren.

Weitere Kriterien für die Förderung von Technologie-Unternehmen sind:

  • Es handelt sich um ein Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern.
  • Die maximale Jahresbilanzsumme oder der maximale Jahresumsatz beträgt 10 Millionen Euro.
  • Das Unternehmen ist jünger als 10 Jahre.  

Auch für Technologie-Unternehmen ist eine geförderte Messeteilnahme eine besondere Chance, sich vor einem internationalen Fachpublikum zu präsentieren. 
 

Förderung von Handwerk und KMU: vor allem Sache der Bundesländer
 

Die Förderung von Messebeteiligungen im Inland ist vorwiegend Sache der Bundesländer. Die folgenden Adressen sind Ansprechpartner für das Handwerk sowie kleine und mittelständische Unternehmen: 
 

Messebeteiligung des Handwerks – Bayern:

Das Bayerische Handwerk fördert Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben. Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Handwerksorganisation wie die Handelskammern oder die Landesfachverbände

Investitionsbank Sachsen-Anhalt:

  • Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen
  • Messen aus dem AUMA-Katalog
  • Maximaler Förderbeitrag 8.000 Euro
  • Existenzgründer 12.000 Euro

Investitions- und Förderbank Niedersachsen:

  • Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen
  • Messen aus dem AUMA-Katalog
  • Maximaler Förderbeitrag 7.500 Euro
  • Existenzgründer bis zu 90 Prozent, maximal 9.500 Euro

Sächsische Aufbaubank – Förderbank:

  • Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen
  • Auslandsmessen und internationale Messen in Deutschland
  • Förderung als Pauschale in Höhe von 4.000 Euro für Messen und 2.000 Euro für Symposien  

Investitionsbank des Landes Brandenburg:

  • Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen
  • 50 Prozent der „zuwendungsfähigen“ (anerkannten) Ausgaben, maximal 15.000 Euro
     

Eine umfassende Übersicht sämtlicher Möglichkeiten für Messebeteiligungen durch Bund und Länder einschließlich aller wichtigen Details und Adressen finden Sie auch in der Förderdatenbank des Bundes. Diese erreichen Sie unter www.foerderdatenbank.de.