Herr Eigner, was verändert sich für ein Unternehmen, das auf rekonditionierte Industrieverpackungen umstellt?

Michael Eigner: Zuallererst spart das Unternehmen Kosten. Des Weiteren stehen rekonditionierte Verpackungen für Nachhaltigkeit. Manche großen Hersteller sagen uns, dass sie nur neue Verpackungen nehmen. Das ist ein sehr luxuriöser Gedanke, der jedoch nicht mit den Zielen der Wirtschaft zum Thema Nachhaltigkeit zusammenpasst. Neben einer besseren Umweltbilanz ist es aber vor allem auch eine bessere Abfallbilanz, die ein Unternehmen vorweisen kann, wenn es auf aufbereitete Verpackungen umstellt. Bei der Abfallbilanz haben Unternehmen zudem weniger bürokratischen Aufwand, weil das Entsorgungsnachweis- und das Begleitscheinverfahren für gefährliche Abfälle wegfallen. Schließlich gehen die Verpackungen in diesem Fall an den Rekonditionierer zurück und fallen somit in Deutschland nicht als Abfall an, sondern werden wiederverwendet. 

Welche Arten von Industrieverpackungen werden oft rekonditioniert? Gibt es auch Verpackungen oder Materialien, bei denen das nicht möglich oder zu teuer ist?

Bei uns werden in der Regel folgende Verpackungen rekonditioniert: 200 Liter Spund- und Deckelfässer aus Metall. Bei kleineren Fässern lohnt es sich meistens nicht, sie zu rekonditionieren. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist da einfach nicht ausgeglichen; neue Verpackungen sind meistens günstiger. Bei Kunststoffspundfässern zwischen 120 und 220 Litern sowie Kunststoffdeckelfässern zwischen 30 und 220 Litern sieht das jedoch wieder anders aus. Da rekonditionieren wir, genauso wie die Intermediate Bulk Containern (IBC) zwischen 640 und 1.250 Litern, die für flüssige und rieselfähige Stoffe eingesetzt werden. 

Stahlfässer lassen sich übrigens je nach Blechdicke drei- bis zehnmal aufbereiten. Kunststoffverpackungen können während ihrer fünfjährigen Verwendungsdauer sogar beliebig oft rekonditioniert werden. 

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Kunststoffverpackungen können während ihrer fünfjährigen Verwendungsdauer beliebig oft rekonditioniert werden. 

Welche Vorbehalte gibt es gegenüber rekonditionierten Verpackungen? Wie kann man diesen begegnen?

Die Befürchtungen vieler Kunden gehen in die Richtung, dass eine rekonditionierte Verpackung eine gebrauchte Verpackung ist, und eventuell noch vorhandene Rückstände das neue Produkt beeinträchtigen könnten. In erster Linie kann man solchen Vorbehalten mit hohen Qualitätsstandards begegnen und schlussendlich durch Fakten, nämlich wenigen Kundenreklamationen. 

Ansonsten ist auch das Verhältnis Produktkosten zu Verpackungskosten wichtig. Bei preiswerten Produkten schlagen hohe Verpackungskosten überdimensional zu Buche, hier lohnt sich schnell eine Reko-Verpackung. 

Gibt es Energie- oder Umweltlabels, mit der eine rekonditionierte Verpackung ausgezeichnet wird?

Wir werben mit den Ergebnissen des Carbon Footprints, die eindeutig belegen, dass rekonditionierte Verpackungen bezogen auf die CO2-Bilanz sehr viel besser sind. Das Umweltlabel "Blaue Engel" gilt leider nicht für Gefahrguttransportverpackungen, und ansonsten ist mir kein solches Label bekannt – aber vielleicht kommt das ja bald. 
 


Kann man es sich heute noch leisten, in den unternehmenseigenen Beschaffungsrichtlinien auf ökologische Anforderungen zu verzichten?

Der Trend geht eindeutig hin zum nachhaltigen Wirtschaften. Je kleiner Unternehmen sind, desto eher können sie es sich (noch) leisten, darauf zu verzichten. Konzerne mit Consumer-Produkten und einem hohen Bekanntheitsgrad können sich eine schlechte Umweltbilanz nicht erlauben. Das Firmen-Image ist schlichtweg zu wichtig. Außerdem sind Unternehmen, die schon jetzt mit aufbereiteter Verpackung arbeiten, für den Fall gerüstet, dass sich der Gesetzgeber zu einer verbindlichen Form durchringen sollte. 

Inwiefern spielt das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Rolle? Was bedeutet das für Industrieunternehmen im Einkauf?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz besagt in erster Rolle, dass "Abfälle zu vermeiden" sind, und gilt natürlich für kleine wie große Unternehmen. Und genau das passiert ja bei der Rekonditionierung. Allerdings ist für uns die Verpackungsordnung noch viel wichtiger als das Kreislaufwirtschaftsgesetz. 

Und was besagt die Verpackungsordnung?

Die Anforderungen an nachhaltige Verpackungen werden in Europa durch die Richtlinie 94/62 EG ("Packaging and Packaging Waste Directive") definiert. Diese Richtlinie wird in Deutschland durch die Verpackungsordnung umgesetzt. Eine Normenreihe spezifiziert dazu die Anforderungen: DIN EN 13427 "Anforderungen an die Anwendung der Europäischen Normen zu Verpackungen und Verpackungsabfällen" sowie im Besonderen die Norm EN 13429 "Verpackung – Wiederverwendung". Kunden, die sich nachhaltiges Wirtschaften auf die Fahne schreiben, verlangen oft von ihren Lieferanten eine Bestätigung, dass die Normen DIN EN 13427 ff. eingehalten werden. Rekonditionierer erfüllen per se die Anforderung der EN 13429. Diese Normen sind der derzeitige Stand der Technik. Allerdings sind sie nicht verbindlich. Denkbar ist jedoch auch hier, dass in Zukunft angesichts schwindender Ressourcen eine Verbindlichkeit durch den Gesetzgeber geschaffen wird. Ob so ein Gesetz bald kommt, bleibt jedoch noch abzuwarten. Wir sind gewappnet für die Zukunft. 

Herr Eigner, wir bedanken uns bei Ihnen für das Interview!