Wassermann Stahltüren bieten Ihnen neben ihrer Hauptfunktion weitere Mehrfachfunktionen. Je nach Ausstattung sind sie auch z. B. schalldämmend und/oder einbruchhemmend – ganz wie Sie wünschen.
Rauchschutztüren sind nach DIN 18095 oder DIN EN 1634-3 geprüft und müssen mit einem der rechts abgebildeten Türabschlüsse und einem Türschließer ausgestattet werden. Weitere Voraussetzungen: Rauchschutztüren sind mit
einem Profilzylinder (auch Blindzylinder möglich) auszustatten. Die Putzkanten der Zarge müssen auf beiden Seiten zum Baukörper dauerhaft versiegelt werden. Bei vermörtelten Zargen kann die Versiegelung entfallen.