Die Pandemie Atemschutzmaske entspricht der Corona SARS-CoV-2 Prüfanforderungen
EU-Musterprüfungszertifikat
Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (Modul B) Vorübergehende Genehmigung der Filterhalbmaske zum Schutz vor COVID-19 Ceftificate Nr.: 0200-PPE-08859 Version 1
Die FORCE-Zertifizierung A / S (EU-benannte Stelle Nummer 0200) entspricht den Bestimmungen der Empfehlung zur Verwendung Nr. PPE-R102.075 und den Grundprinzipien der Verordnung (EU) 2OL61425 des Europäischen Parlaments und des Rates von 9 März 2016, ausgestellt ein vorübergehendes EU-Musterprüfzeugnis an: Hersteller: 3P.M. Shenzhen ManufaCturing Ltd.
Zur Herstellung folgender persönlicher Schutzausrüstung: Typ / Beschreibung: Filterhalbmaske zum Schutz vor COVID-l9 Modell / Bezeichnung: 3 AM-01 Prüfschema: Verwendungsempfehlung PSA-RlO2.O75 Version 2 Kategorie: III Verwendungsbeschränkungen: Temporär und eingeschränkte Zulassung der Filterhalbmaske zum Schutz vor COVID-19. Diese Filterhalbmaske ist keine Filterhalbmaske für den allgemeinen Gebrauch und darf nicht für andere Zwecke als den Schutz gegen COVID-19 verwendet werden.
Es wurde festgestellt, dass die untersuchte Probe persönlicher Schutzausrüstung die relevanten Anforderungen der angewandten Prüfschemata erfüllt und den geltenden grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 20L61425 entspricht. Die Dokumentation zur Einhaltung der einschlägigen Anforderungen und die Grundlage für die Typprüfung sind im Anhang zu dieser Bescheinigung beschrieben. Der Hersteller muss FORCE Certification A / S über alle geplanten Änderungen informieren.
Die Gültigkeit dieses Konformitätsbewertungszertifikats hängt von einer jährlichen Produktionskontrollvereinbarung gemäß der Verordnung (EU) 20161425 Modul C2 oder D ab.