Umzüge für Leistungsempfänger. Wir lassen Sie nicht im Stich. Nehmen Sie Ihre Rechte in Anspruch.
Erhalten Sie von Ihrem Amt die Aufforderung wegen Senkung der Ausgaben eine neue Wohnung zu suchen, oder gibt es andere Gründe für einen Umzug, die vom Jobcenter oder dem Sozialamt abgesegnet sind, muss die zuständige Behörde die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Jobcenterumzug übernehmen.
Es gibt weitere Gründe für eine Kostenübernahme durch das Amt:
Familienzuwachs
Krankheit
Arbeitsaufnahme in einem anderen Ort
unzumutbare Wohnungszustände
Auszug aus elterlicher Wohnung ab 25 Jahre
Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen
Sie müssen sich nicht alleine um die Beantragung kümmern. Wir beraten Sie gerne zum Umzug und gehen das Antragsformular gemeinsam mit Ihnen durch. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und fragen Sie uns jetzt völlig unverbindlich an.
Informationen
Weitere Informationen zur Kostenübernahme durch das Jobcenter und vielen weiteren Themen finden Sie auch in unserem Blog.
Machen Sie den ersten Schritt - Fragen kostet bekanntlich nichts.