Unsere Arbeit gliedert sich in acht Leistungsphasen, dessen Vergütung in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gesetzlich geregelt ist. Bauplanung nach HOAI 1 bis 9.
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
In der Leistungsphase 1 erstellt der Architekt die Grundlagen für Ihre konkretere Planung. Es erfolgt beispielsweise die Abfrage Ihrer baulichen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten, eine gemeinsame Begehung des Grundstückes, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Festlegung der weiteren Fachplaner und schließlich die Zusammenfassung der ersten Beratungen.
Leistungsphase 2: Vorplanung
In der Leistungsphase 2, der Vorplanung, erstellt der Architekt skizzenhaft einen Vorentwurf Ihres Hauses. In den Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen sind schon viele Ihrer Vorstellung enthalten. Raumfunktionen, Raumgrößen sowie die Gestalt des Hauses sind ansatzweise zu erkennen. Hinzu kommt eine erste Kostenschätzung, sowie die Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Behörden.
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Während der 3. Leistungsphase fertigen wir Bauzeichnungen für sie an. Diese bestehen aus, Grundrisse, Schnitte und Ansichten zur Außendarstellung. Auf Wunsch bauen wir für sie geeignete Modelle und erstellen dreidimensionale Zeichnungen, um Ihnen eine bessere räumliche Wahrnehmung des Vorhabens zu ermöglichen. Zu diesem Zeitpunkt erstellen wir eine Kostenberechnung mit den tatsächlichen Massen. Die Kostenberechnung ist im Vergleich zu der Kostenschätzung detaillierter und gibt einen genaueren Kostenrahmen des Vorhabens an.
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Nachdem der Entwurf fertiggestellt wurde, ist der nächste Schritt die Erwirkung der Baugenehmigung. Wir erarbeiten einen Bauantrag mit den notwendigen Unterlagen und reichen diesen im Namen des Bauherren bei der zuständigen Baubehörde ein. Auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben müssen die Unterlagen bei den Baubehörden eingereicht werden. In dieser Planungsphase wird ein Ingenieur mit der statischen Vorbemessung beauftragt.
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Nach Erhalt der Baugenehmigung bzw. nach Ablauf einer bestimmten Frist bei genehmigungsfreien Vorhaben, fertigen wir detaillierte Zeichnungen (Werkpläne) im Maßstab 1:50 an. Wichtige Punkte werden bis zu einem Maßstab von 1:5 erstellt, um bestimmte Detailpunkte besser planen zu können und unerwartete Probleme zu vermeiden. Werkpläne und Tragwerkspläne dienen im Anschluss zur Errichtung des Vorhabens.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
In dieser Leistungsphase führen wir Massenberechnungen durch und fertigen Leistungsbeschreibungen mit Hilfe von Ausführungsplänen an. Die Leistungsbereiche sind nach Gewerken (z.B. Maurer, – Maler, – Dachdecker- Arbeiten) aufgeteilt und werden als Ausschreibung an die Firmen versendet.
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Wir überprüfen die eingegangenen Angebote der Firmen, anschließend vergibt der Bauherr die Aufträge an die ausführenden Firmen. Danach erstellen wir den Kostenanschlag.
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Mit dem Baubeginn beginnt die Phase der Bauüberwachung (Bauleitung). In dieser Phase werden die Arbeiten auf der Baustelle koordiniert. Des Weiteren, nehmen wir die geleisteten Arbeiten der Gewerke mit dem Bauherrn ab. Wir prüfen eingegangene Rechnungen der Firmen und fassen diese zu einer detaillierten Kostenaufstellung zusammen. Dies ermöglicht uns die anfallenden Kosten besser kontrollieren und genauere Prognosen über die Gesamtkosten treffen zu können.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Leistungsphase 9 dient der Betreuung des fertigen Objekts. Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch. Im Falle auftretender Mängel überwacht der Architekt die veranlasste Mängelbeseitigung. Auch wirkt er bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen. Für die Dokumentation Ihres Hauses stellt der Architekt Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen.