Das Gefahrgutrecht wird geregelt über das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
(Abkürzung ADR von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) und enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Nicht nur Gefahrguttransporteure sondern auch Verlader und deren Auftraggeber unterliegen dem Gefahrgutrecht und müssen die rechtlichen Vorgaben beachten. Ein Verstoß gegen das ADR kann mit bis zu 50.000 € geahndet werden. Und wenn hierdurch noch etwas Schwerwiegendes geschieht, kann das Vergehen noch strafrechtliche Konsequenzen nach sich führen.