Piepenbrock führt für seine Auftraggeber innerhalb der vorgegebenen Prüffristen alle erforderlichen Kontrollen durch. Jetzt Kontakt aufnehmen unter ► www.piepenbrock.de/wlw
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig einer umfassenden Untersuchung durch eine Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) unterzogen werden. Dazu zählen Produktionsanlagen, Maschinen und Elektroinstallationen. Der Gesetzgeber schreibt ein Prüfintervall von maximal vier Jahren vor. Damit sollen schwerwiegende Schäden und Unfälle wirksam verhindert werden. Die regelmäßigen Prüfungen der Anlagen werden ebenfalls von Sachversicherern vorgeschrieben – so enthält beinahe jede Feuerversicherungspolice einen Passus, der die regelmäßige Überprüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel fordert. Kommt der Versicherte seiner Pflicht nicht nach, kann die Versicherung im Schadensfall ihre Leistung verweigern. Damit dieser Fall nicht eintritt und Unternehmen den rechtssicheren Betrieb ihrer Betriebsstätte gewährleisten können, unterstützt Piepenbrock mit der Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel. Für die Services setzen die Instandhaltungsspezialisten ausschließlich erfahrene Elektriker ein, die mit den einschlägigen Normen vertraut sind. Sie wollen bei Prüfungen ortsfester elektrischer Betriebsmittel auf einen erfahrenen und qualifizierten Dienstleister vertrauen? Jetzt Kontakt aufnehmen unter ► www.piepenbrock.de/wlw
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