Über dieses Produkt
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Leitern, Tritte und Fahrgerüste einsetzen, müssen diese regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.
Nach den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, welche in der technischen Regel für Betriebssicherheit "TRBS 2121 Teil 2" konkretisiert werden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Leitern, welche schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person überprüft werden.
Wir prüfen für Sie:
- Leitern
- Tritte
- Fahrgerüste