Beratung und Betreuung Ihres Unternehmens in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung, Überwachungen vor Ort,
Schulungen und Unterweisungen der betroffenen Mitarbeiter, Erstellung des Unfallberichts
Dokumentation der Schulungs- und Überwachungsmaßnahmen
Information über Änderungen im Gefahrgutrecht
Erstellen des Jahresberichts
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen (§ 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV).