Steinschläge können die Windschutzscheibe beschädigen, müssen jedoch nicht immer einen Austausch erforderlich machen. Wir bieten Reparaturmöglichkeiten für solche Glasschäden an, ohne dass eine Erneuerung notwendig ist. Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung haben, entstehen Ihnen bei einer Reparatur keine Kosten. Unsere Fachleute entscheiden, ob eine Scheibenreparatur möglich ist oder ein Austausch erforderlich wird. In beiden Fällen bleibt Ihr Schadensfreiheitsrabatt unverändert.