Sourcen Sie Ihre Interne Meldestelle out
Wir übernehmen für Sie als externer Meldestellen-Beauftragter die Einrichtung und einen gesetzeskonformen und sicheren Betrieb Ihrer Internen Meldestelle.
Externer Meldestellen-Beauftragter
Der Gesetzgeber hat mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einen Rahmen für Hinweise zu Rechtsverstößen im beruflichen Kontext geschaffen.
Kern des Gesetzes sind
- der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger Beteiligter,
- Verfahrensuntersuchungen und
- die Ergreifung von Folgemaßnahmen.
Unternehmen ab 50 Mitarbeiter sind gem. HinSchG verpflichtet eine Meldestelle einzurichten.
Die Meldestelle ist verantwortlich für
- die Einrichtung und den Betrieb von Meldekanälen
- Information der Belegschaft
- die Verfahrensführung
- das ergreifen von Folgemaßnahmen.
Die Meldestelle ist mit einer oder mehreren Personen mit Fachkunde auszustatten und verantwortlich für den gesamten organisatorischen Betrieb der Meldestelle und die gesetzlichen Pflichten von Beschäftigungsgebern.
Als externer Meldestellen-Beauftragter übernehmen wir diese Aufgaben für Sie.
Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch.