Seit dem 1. November 2020 regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Bestimmungen zur Erstellung der Energieausweise.
Ein Energieausweis dient der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll einen überschlägigen Vergleich mit anderen ermöglichen.
Dies gilt nicht nur für Neubauten sondern auch bei Verkauf oder Vermietung von Bestandsimmobilien.