Eine genormte Probe wird in die Zugprüfmaschine eingespannt und durch Zugbeanspruchung bis zum Versagen (Bruch) belastet.
Es sind Zugversuche von Raumtemperatur bis + 800°C nur an Rundproben möglich.
Folgende mechanische Standardwerte können wir ermitteln:
Streckgrenze (Reh)
Die Streckgrenze ist die Spannung, ab der sich die Probe dauerhaft (plastisch) verformt.
Dehngrenze (Rp0,2)
Die 0,2 % Dehngrenze gilt als Ersatz-Streckgrenze. Sie kommt zum Einsatz, wenn im Versuch keine ausgeprägte Streckgrenze zu ermitteln ist. Neben der Ermittlung der 0,2 % Dehngrenze ist es möglich die Elastizitätsgrenze (Rp0,02) oder z.B. die 1 % Dehngrenze Rp1 zu ermitteln.
Zugfestigkeit (Rm)
Die Zugfestigkeit ist die Spannung, die der höchsten Zugkraft während des Versuches entspricht.
Bruchdehnung (A)
Die Bruchdehnung ist die bleibende Verlängerung der Probe nach dem Versagen (Bruch) im Vergleich zur Ausgangslänge. Die Bruchdehnung wird in Prozent (%) angegeben.
Brucheinschürung (Z)
Die Brucheinschnürung ist die größte Änderung des Querschnittes nach dem Bruch der Probe im Vergleich zum Ausgangsquerschnitt. Die Brucheinschnürung wird in Prozent (%) angegeben
Eine genormte Probe wird in die Zugprüfmaschine eingespannt und durch Zugbeanspruchung bis zum Versagen (Bruch) belastet
Es sind Zugversuche von Raumtemperatur bis + 800°C möglich.