Sie hatten einen unverschuldeten Unfall? Lassen Sie sich kostenfrei beraten.
Falls Ihr Fahrzeug durch andere beschädigt wurde und diese Schuld an diesem Ereignis sind, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu begleichen. Sie haben als Geschädigter das Recht auf Feststellung der Schadenhöhe (Unfallgutachten) durch einen qualifizierten Kraftfahrzeug-Sachverständigen.
Ich begutachte Personenwagen, Transporter, Geländewagen, Nutzfahrzeuge, Motorräder. Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher ist, besichtige ich dieses vor Ort. Die Besichtigung findet am Tag der Auftragserteilung, spätestens am Folgetag statt.
Ein Unfallgutachten dient zunächst der Beweissicherung und dokumentiert die Fahrzeugdaten und den Fahrzeugzustand. Im Unfallgutachten ermittle ich u. a. den Wieder-beschaffungswert und den Restwert . Ich schätze die Reparaturzeit realistisch ein, damit Sie die Ausfallentschädigung oder den Leihwagen geltend machen können.
Ein Unfallgutachten entkräftet die Einwände des Verursachers hinsichtlich der geringen Schadenhöhe bzw. Vor- und Altschäden. Beim Verkauf eines Unfallfahrzeuges ist die Tatsache des Unfalles offenbarungspflichtig; durch das Unfallgutachten können Sie dem Interessenten den Unfall genau belegen.
Für diverse Fahrzeugtypen