Ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer muss durch fundiertes Fachwissen, große Berufserfahrung und besondere Vertrauenswürdigkeit aus dem Kreis seiner Berufskollegen hervorragen. Er muss sämtliche einschlägige Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Versteigererverordnung, des HGB und des BGB kennen, soweit darin die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers geregelt werden. Diese Voraussetzung können sehr viele Versteigerer nicht erfüllen.