Geregelt werden die Anforderungen im Structural Glazing durch die „Leitlinie für die europäische technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen“ (ETAG 002). Dabei muss der Hersteller des Klebstoffs für sein Material eine eigene europäische technische Zulassung (ETA) vorweisen. Zugelassen sind nach ETAG 002 ausschließlich Silikone, unter anderem aufgrund der exzellenten UV- Beständigkeit. Die nach der Norm zertifizierten Silikone haben ein aufwendiges Testprogramm durchlaufen, das eine Lebensdauer der Structural-Glazing-Klebung von mindestens 25 Jahren zugrunde legt.