Ein Entgeltabrechner ist für die Erstellung der Gehalts- und Lohnabrechnungen zuständig. Dazu gehört das Melden und Entrichten von Abgaben und Beiträgen an Sozial- und Rentenversicherungsträger sowie ans zuständige Finanzamt. Außerdem führt ein Entgeltabrechner die Lohnkonten der Mitarbeiter und pflegt permanent die Mitarbeiterstammdaten. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, werden umfassende Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht benötigt. Zudem sind ein gutes Zahlenverständnis, analytisches Denkvermögen sowie eine detailgetreue, sorgfältige und genaue Arbeitsweise erforderlich.