Gasflaschenschränke ohne technische Abluft dürfen nur für inerte Gase verwendet werden und müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Bei Gefahrstoffschränken ohne technische Abluft muß eine EX-Zone markiert oder wenigstens deutlich sichtbar ausgewiesen werden.
Gasflaschenschrank ohne Abluft
Gefahrstoffschrank ohne Abluft
Elektrokabel wegstauen
Prüfpflicht von Gefahrstoffschränken und Sicherheitsschränke
Ist der Gefahrstoffschrank an Ihrer Arbeitsstätte noch auf dem aktuellen Stand der Technik ?
Es besteht eine Prüfpflicht für Gefahrstoffschränke gemäß TRbF 20 sowie durch die ArbStätt V §4 Abs. 3.
Fragen zur Nutzung von Gefahrstoffschränken, jährlicher Wartung oder Prüfung von Gefahrstoffschränken