Die Legalisation eines schweizerischen Dokuments für eine Behörde im Ausland, zum Beispiel Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und Kasachstan, ist ein Authentifizierungsverfahren zur Bestätigung der Richtigkeit der Unterschrift, Funktion und Autorität des Unterzeichners. Die Legalisation ermöglicht die Bescheinigung der Rechtsgültigkeit einer schweizerischen Urkunde im Ausland.
Für die Legalisation schweizerischer Urkunden von den Auslandsvertretungen in der Schweiz ist folgendes Verfahren erforderlich:
1. Amtliche Beglaubigung bei einem Notar oder der Gemeinde zur Bestätigung der Rechtsgültigkeit der Unterschrift und des Unterzeichners.
2. Apostille / Überbeglaubigung für das bestimmte Land, welche im Kanton erhältlich ist.
3. Jedes Dokument sollte separat von der Schweizerischen Bundeskanzlei (Bern) zertifiziert/überbeglaubigt werden.
Sie können bei uns die Legalisation von Übersetzungen/Dokumenten bei den Auslandsvertretungen in der Schweiz bestellen.