Brandschutztüren können etwas mehr, als nur zwei Räume voneinander zu trennen. Die Brandschutztüren üben im Falle eines Brandes einen wirksamen Widerstand gegen die Flammen, sodass Fluchtwege zuverlässig gesichert werden. Bei Treppenhäusern, Notausgängen oder auch bei langen Fluren müssen Brandschutztüren eingesetzt werden.
Wartung
Brandschutztüren und -tore müssen jährlich mindestens einmal überprüft werden. Da diese Prüfungen lediglich vom Fachmann oder von befähigten Personen ausgeführt werden dürfen, sind wir für Sie zur Stelle. Die Grundlagen zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren werden in der ArbStättV § 53, MBO / LBO § 17 und in den Richtlinien für Feststellanlagen geregelt.
Feststellanlagen
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist gegeben ist.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen