Hierunter fallen Transportgüter, die aufgrund ihrer Abmessungen und Eigenarten besondere Aufmerksamkeit erfordern, jedoch noch nicht dem Schwertransport zugeordnet werden müssen. Als Beispiele gelten Überbreite und Überhöhe, sehr sperrige oder empfindliche Fracht als auch selbstfahrende Geräte wie Gabelstapler und Baumaschinen.