Als Betreiber einer Lüftungsanlage sind Sie verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig warten und reinigen zu lassen.
Ansonsten kann Ihr Versicherungsschutz aufgrund eines gesteigerten Brandrisikos oder spätestens im Schadensfall erlöschen! Deshalb nutzen Sie unser professionelles Angebot, bevor es zu spät ist:
kostenfreie Erst-Besichtigung mit Erst-Check buchen.
Entgeltliche Verrechnung teilweise über die Brandschutzversicherung möglich.
Hygienewartung- und Reinigung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) nach „VDI 6022“.
Hygienewartung- und Reinigung von Küchenlüftungs- und Küchenabluftanlagen nach „VDI 2052“.
Reinigung von Lüftungskanälen im Produktionsanlagensektor.