Die Reinheit der Luft in Krankenhäusern unterliegt aus hygienisch-mikrobiologischen Gründen besonderen Anforderungen.
So werden in der Raumklasse I (z. B. OP-Abteilung, Intensivbereich, Sterilräume) besonders hohe Forderungen an Keimarmut gestellt. Sowohl in der DIN 1946 als auch in der VDI 6022 wird der Anforderungskatalog dargestellt. Nach Neuinstallationen von RLT-Anlagen muss eine Abnahmeprüfung stattfinden. In dieser Hygieneendinspektion wird auch die Schmutzbelastung in Anlagen und Lüftungsleitungen untersucht. Ist während der Bauphase zu viel Staub in die Anlage gelangt, kann dies zu einer Nichtabnahme und damit zu finanziellen Einbußen für das Krankenhaus kommen. Die Erfahrung zeigt, dass RLT-Anlagen bei baulichen Tätigkeiten nie vollständig vor Staub geschützt werden können. Wir empfehlen daher immer eine Krankenhauslüftungsreinigung der Anlage und des Leitungsnetzes vor Inbetriebnahme. Eine Desinfektion der gereinigten Anlagenteile ist selbstverständlich möglich. Durch häufigen Wechsel von Textilien und Wäsche finden sich in Abluftleitungen große Mengen an Textilfasern. Sie vermindern die Luftleistung und stellen ein hohes Brandrisiko dar. Sie sollten regelmäßig entfernt werden.