Die Norm gilt für einteilige Klöpperböden mit und ohne Schweissnaht mit Aussendurchmessern
Da ≤ 4000 mm und Nennwandstärken s ≤ 50 mm
TOLERANZEN
1. Grenzabmasse für die innere Höhe h3:
• oberes Abmass: + 0.015 x Da oder 10 mm (zulässig ist jeweils der grössere Wert)
• unteres Abmass: 0
Diese Höhen-Abmasse gelten für Klöpperböden mit bearbeiteten Bordkanten. Bei Klöpperböden mit unbearbeiteter Bordkante (Form R) ist die innere Höhe h3 so bemessen, dass alle übrigen Nahtformen gemäss dieser Toleranzen hergestellt werden können.
Gassys ermöglicht eine über Jahrzehnte wiederholbare Bodengasbeprobung an gleicher Stelle und unter gleichen Randbedingungen.
Es empfiehlt sich sowo...
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