Seit der Novellierung des BauGB im Jahr 2017 sind Kommunen verpflichtet, die ortsübliche Bekanntmachung neuer Bauleitpläne sowie die auszulegenden Unterlagen im Internet zu veröffentlichen. Darüber hinaus fordert das Gesetz, dass auch bereits wirksame Flächennutzungspläne und Bebauungspläne in das Internet eingestellt werden sollen.
Die technische Umsetzung für die Bereitstellung im Internet liegt im Ermessensspielraum der Kommunen. Häufig werden die Dokumente in einer listenartigen Downloadstruktur bereitgestellt, wobei die Frage nach dem "Wo?" nur unzureichend beantwortet werden kann.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt
Im Sinne einer bürgerfreundlichen Veröffentlichung bietet sich die kartographische Darstellung der Geltungsbereiche innerhalb einer dynamischen Web-Karte ebenfalls an. Durch Klick auf einen beliebigen Plan werden alle notwendigen Informationen, samt Link zu den Dokumenten, übersichtlich angezeigt. Somit können die Dokumente der Bebauungspläne über ihren direkten Lagebezug erfasst werden.
Hierzu ein Beispiel: