Grundsatz, Höchstüberlassungsdauer und Vorrangprüfung sind die drei Schwerpunkte der Reform.
Der Equal-Pay-Grundsatz besagt, dass Leiharbeitnehmer nach neun Monaten Einsatz im Unternehmen denselben Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten müssen. Dies gilt auch bei Tarifbindung des Verleihers.
Die Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate. Nach diesem Zeitraum darf ein Leiharbeiter nicht mehr beim gleichen Entleiher beschäftigt werden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Tarifverträge eine längere Überlassungsdauer vorsehen.
Die Vorrangprüfung wurde ebenfalls angepasst. Vor der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern muss der Arbeitgeber nun prüfen, ob es geeignete Bewerber aus der Region gibt, die für die Stelle in Frage kommen. Diese Prüfung ist vor allem für Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit relevant.
Mit diesen Änderungen möchte der Gesetzgeber die Rechte von Leiharbeitnehmern stärken und Missbrauch verhindern. Es sollen faire Arbeitsbedingungen geschaffen und die Chancen auf eine feste Anstellung verbessert werden.