Ab dem 01.06.2015 ist die Anwendung des Leitfadens 5 nach EG Verordnung 595/2009 (Euro 6) für die Abgasuntersuchung verbindlich vorgeschrieben. Für die Pkw und Nutzfahrzeugen, die die neueste Abgasnorm EURO 6 einhalten, wurde dieser neue Geräteleitfaden erlassen. Wichtigste praktische Änderung ist der vereinfachte Prüfablauf für Dieselfahrzeuge ohne Standdrehzahlbegrenzung. Außerdem werden mit dem Leitfaden 5 die neuen, weltweit standardisierten OBD-Kommunikationsprotokolle, WWH-OBD und SAE J1939, zusätzlich eingeführt. Neu ist außerdem ein Prüfablauf für Motorräder bei Verwendung einer Leitfaden-5-fähigen Software. Zudem wurde der Prüfablauf auf Elektrofahrzeuge mit Range Extender angepasst. Wir verfügen über die entsprechende Hardware / Software für den Leitfaden 5 und können somit auch Abgasuntersuchungen an EURO 6 Fahrzeugen durchführen. Ab 2018 wird die Endrohrmessung Pflicht… Preise für die AU finden Sie hier ! Mehr zum Thema Abgasuntersuchung: