NEU ab 2019
Verpackungsgesetz
Unser Service für Sie
Wir übernehmen die komplette administrative Abwicklung. Es kommen - außer den Lizenzgebühren - keine weiteren Kosten auf Sie zu. Sollten Sie geprüft werden, müssen Sie lediglich auf uns verweisen. Die Lizenzgebühren werden selbstverständlich nur berechnet, wenn Sie mit uns eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.
Ab dem 01. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten und hat die alte Verpackungsverordnung abgelöst. Damit gelten die neue Pflichten für Erstinverkehrbringer, Vertreiber etc.
Was bezweckt das Verpackungsgesetz?
Ziel des Verpackungsgesetz ist es, den Verpackungsmüll zu reduzieren und die Wiederverwertbarkeit zu steigern.
Welche Pflichten hat der Inverkehrbringer?
Jeder, der eine Verpackung erstmal in Verkehr bringt, ist verpflichtet sich an den Kosten für die Entsorgung und Wiederverwertung des Verpackungsmülls zu beteiligen.
Wer ist Inverkehrbringer?
Grundsätzlich jeder Hersteller oder Vertreiber, der Verkaufsverpackungen erstmal in den Verkehr bringt.
Ich versende nur sehr wenig. Gibt es eine Mindestabnahmemenge?
Eine Mindestabnahmemenge gibt es nicht, die eine Beteiligung an einem dualen System verhindern könnte. Es wird auch nicht nach Unternehmensgröße oder Umsatz unterschieden.
Versenden oder verkaufen Sie Ihre Produkte an den Endverbraucher?
In diesem Fall können wir Ihre Verpflichtungen gemäß des Verpackungsgesetzes problemlos für Sie abwickeln.
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