99% UV-Schutz
reduziert farbliches Verblassen und Oberflächenerrosion im Innenraum und wirkt bei starker Einstrahlung auch gegen Hautirritationen wie Sonnenbrand oder Sonnenallergien entgegen.
Splitterschutz
durch die Folie wird eine zerstörte Scheibe zusammengehalten ähnlich wie bei Sicherheitsglas in der Frontscheibe des Fahrzeugs.
Sichtschutz
schützt das Wageninnere vor unerwünschten Blicken, egal was sie vor ungebetenen Blicken schützen möchten
Blendschutz
Selbst nach der Dämmerung bringt die professionelle Scheibentönung Vorteile. Eingeschaltete Fernscheinwerfer des Fahrers hinter Innen? Llumar - blendfrei und sicher trotz voller Durchsicht auch bei Nacht...
Design & Farbabstimmung
sportives oder edles Design, farbliche Korrektur des Gesamtfahrzeugbildes oder zur Kontrasterhöhung des Erscheinungsbildes von Tuningfahrzeugen und Limosinen
Llumar Sonnenschutzfolien bieten Ihnen durch IR- Filterfunktion optimalen Hitzeschutz im Fahrzeug und schützt somit alle Insassen selbst bei starker Sonneneinstrahlung vor übermäßiger Wärmeentwicklung im Font.
Die richtige Tönung sorgt somit für ein thermisch angenehmeres Klima, Blendungs- und Reflexionsschutz so wie weitere Vorteile:
Llumar - Autoglasfolien sind durch die allgemeine Bauart-Genehmigung (ABG) nach §22a der StVZO Eintragungsfrei . Dies Bauartgenehmigung übergeben wir Ihnen selbstverständlich umgehend während der Fahrzeugübergabe für Ihre Fahrzeugdokumentation.
Rechtliche Hinweise zur Scheibentönung / Scheibenbeschichtung
Beschichtung der Heckscheibe
Eine Beschichtung der Heckscheibe ist problemlos möglich - Eine Abnahme durch ein Prüfinstitut ist nicht notwendig
Auflagen:
Es muss ein zweiter Aussenspiegel (Beifahrerseite) vorhanden sein.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABG) für die Installation wird Ihnen bei Fahrzeugübergabe durch uns ausgehändigt.
Beschichtung der hinteren Seitenscheiben
Eine Beschichtung der hinteren Seitenscheiben (ab B-Säule) ist erlaubt und muss nicht durch ein Prüfinstitut abgenommen werden.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABG) für die Installation wird Ihnen bei Fahrzeugübergabe durch uns ausgehändigt
Beschichtung einer vorderen Seitenscheibe
Eine Beschichtung der vorderen Seitenscheiben ist nur bedingt erlaubt:
Auflagen:
Die Lichtdurchlässigkeit von Folie und Scheibe muss min.70% betragen.
Die Folie muss optisch einwandfrei verlegt sein.
Abnahme und Eintragung bei Prüfinstitut (z.B. TÜV) notwendig.
Beschichtung einer Frontscheibe
Eine Beschichtung der Windschutzscheibe ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Ausnahme:
max.10cm im oberen Bereich
max. 10% der gesamten Glasfläche der Frontscheibe