Als Wirtschaftsprüfer führen wir gesetzliche und freiwillige handelsrechtliche Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen durch.
Darüber hinaus werden wir mit freiwilligen Prüfungen beauftragt, um ein fundiertes Urteil über bestimmte Sachverhalte im Unternehmen abzugeben.
Wir führen auch Prüfungen zu speziellen Themen und Vorgängen durch.
Anlasspunkte dieser Prüfungen sind:
- Unternehmensveräußerungen und Fusionen
- Umwandlungen und Verschmelzungen
- Kapitaländerungen und Sacheinlagenprüfungen
- Due Diligence
- Funktionsprüfungen zum Rechnungswesen und zu internen Kontrollsystemen
- Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Prüfungen im Energiebereich
Aus Erfahrung wissen wir, dass insbesondere energieintensive Unternehmen viele Möglichkeiten zur Kostenentlastung gar nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Wir prüfen Ihre aktuelle energiewirtschaftliche Situation im Unternehmen, zeigen Ihnen auf, wie Sie bestehende Entlastungs- und Vergütungstatbestände optimal nutzen können und führen die dem Wirtschaftsprüfer vorbehaltenen Prüfungen Ihrer Anträge durch.
Hierzu gehören insbesondere:
- die besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG bei der BAFA
- Anträge auf Strompreiskompensation (SPK) bei der DEHSt
- Anträge auf Erstattung der Konzessionsabgaben nach KAV von Ihrem Netzbetreiber
- Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG zur Vorlage bei Ihrem Netzbetreiber
Unser Ziel ist in allen Fällen, unseren Auftraggebern Sicherheit und Verlässlichkeit zu geben, aber auch die Möglichkeit, Chancen und Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen.