Die Prüfung der elektrischen Anlage nach Klausel SK 3602 wird entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Prüfrichtlinien nach VdS 2871 durch einen anerkannten Sachverständigen n
Die Prüfung erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Ziel der Prüfung der elektrischen Anlage nach SK 3602 ist die Sicherstellung der besonderen Anforderungen des Versicherers an den Sachschutz.