Laut rechtlicher Vorgabe ist für jedes Bauvorhaben ein Verkehrsverantwortlicher erforderlich. Für diese Aufgabe bedarf es allerdings einer ausreichenden Qualifikation. So ist eine Schulung nach ZTV-SA sowie erforderlich. Der Verkehrsverantwortliche haftet für alle Vorkommnisse in Verbindung mit der Verkehrs- oder Baustellenabsicherung. Die Verkehrsverantwortlichkeit wird von uns übernommen, wenn wir von einem Auftraggeber mit den Kontrollen nach den Vorgaben der ZTV-SA 97 beauftragt werden. Das ist laut Gesetz an Werktagen mindestens zweimal vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten sowie einmal an erforderlich. Dabei können Sie sich auf unser erfahrenes und kompetentes Team jederzeit verlassen.