Für die Anerkennung einer Übersetzung bei Behörden im In- und Ausland ist meistens eine Beglaubigung oder eine Bestätigung der Richtigkeit der übersetzten Dokumente erforderlich. Je nach Empfänger, Inhalt und Verwendungszweck können die formellen Anforderungen jedoch unterschiedlich ausfallen. Während Privatpersonen häufig beglaubigte Übersetzungen von Urkunden oder Bescheinigungen benötigen, werden für Firmen oft Verträge oder Handelsregisterauszüge beglaubigt.
Folgende Dienstleistungen werden für die weltweite Anerkennung unserer Übersetzungen angeboten:
- Bestätigung der Richtigkeit der Übersetzung
- Beglaubigung durch das Gericht (ersetzt die notarielle Beglaubigung)
- Beglaubigung durch die Regierung (Apostille oder Überbeglaubigung)
- Beglaubigung durch Konsulat oder Botschaft (Überbeglaubigung)