Wir prüfen relevante Bewegungsflächen wie etwa Flächen für Ballspiele, Leichtathletikanlagen sowie Großspielfelder für eine unfallfreie Nutzung. Dazu gehören z. B. die Auslaufzone des Fußballfeldes, O
Als verantwortlicher Betreiber einer Sportstätte sind sie dazu verpflichtet, die Sportanlage regelmäßig auf Verkehrssicherheit überprüfen zu lassen. Unfälle und dadurch resultierende Regressansprüche können und müssen vermieden werden.
Wir prüfen relevante Bewegungsflächen wie etwa Flächen für Ballspiele, Leichtathletikanlagen sowie Großspielfelder für eine unfallfreie Nutzung. Dazu gehören z. B. die Auslaufzone des Fußballfeldes, Oberflächenbeschaffenheiten, Sicherheitsabstände sowie Entwässerungseinrichtungen.