Ein weiteres Betätigungsfeld seit Mai 2006 ist mit der Einführung des digitalen Tachographen die herstellerunabhängige Beratung im Bereich der zwingend erforderlichen Soft- und Hardware.
Bei der Installation und Einweisung, gerade in die rechtlichen Vorschriften der EU 561/2006 , der EU 2002/15 , des § 21a ArbZG, der Fahrerpersonalverordnung und der STVO sind wir durch unser qualifiziertes Trainerteam behilflich.