Gebäudeversicherung
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Ein Wohn- oder Betriebsgebäude ist vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist. Wer benötigt diese Versicherung? Alle Betriebe, deren Betriebsgebäude sich im Eigentum befinden sowie Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden. Was ist versichert? Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben, wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind. Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar? Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren: Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren) Sturm/Hagel Zusätzlich versicherbar sind: Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau) Schäden durch böswillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch, innere Unruhen und Aussperrungen Je nach Unternehmen und Versicherungsbedarf können zahlreiche weitere Gefahren mitversichert werden, wie z. Bsp. Nutzwärmeschäden, Sengschäden, Schäden durch Regenwasser aus Regenrohren usw. Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert? vorsätzlich herbeigeführte Schäden Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, Kernenergie Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser Schäden durch Schwamm Schäden durch Sturmflut Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen Wo gilt die Versicherung? Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes. Ermittlung der Versicherungssumme: Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann zum Beispiel anhand eines Wertermittlungsbogens des Versicherers oder eines Gutachtens durch einen Sachverständigen bestimmt werden. Es gilt zu beachten, dass die ehemaligen Baukosten ggf. nicht als Versicherungssumme ausreichen, da die Baukosten konjunkturellen Schwankungen unterliegen und ausgehandelte Nachlässe den Real-Neuwert mindern. Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet? Wiederherstellung von versicherten Gebäuden bzw. Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden. Aufräum- und Abbruchkosten (Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen.) Die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert. Feuerlöschkosten, Kosten für Sachverständige und alle mit der Minderung des Schadens verbundene Kosten usw. usf. Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen? Ein möglicher Mietausfall während der Wiederaufbauzeit sollte berücksichtigt und deshalb eine Mietausfallversicherung vereinbart werden. Da bei fast jedem Gebäudeschaden auch der Inhalt der Gebäude betroffen ist, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Inhaltsversicherung. Schadenbeispiel 1 - Feuer Neujahr: Nur das rasche Eingreifen des Besitzers
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