Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht Lagereinrichtungen / Regale als Arbeitsmittel an und schreibt vor, dass diese regelmäßig von befähigten Personen geprüft werden müssen. Die Europäische Norm DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen fest. Danach müssen Lagereinrichtungen / Regale spätestens alle 12 Monate einer systematischen Inspektion durch eine befähigte Person unterzogen werden. Grundsätzlich sind alle Regalsysteme prüfpflichtig, die Verantwortung hierfür obliegt dem Betreiber.