In Mietverhältnissen stellt sich die Frage, wer verantwortlich ist, die Rauchmelderpflicht in Bayern umzusetzen. Rund um die Installation gibt es hier keine Unklarheiten, denn die BayBO verpflichtet die Eigentümer:innen.
Komplexer ist die Lage bei der Wartung: Zwar schreibt die bayerische Bauordnung vor, dass die unmittelbaren Besitzer:innen die Geräte betriebsbereit halten. Jedoch ist diese Regelung ungültig. Das deutsche Mietrecht überträgt die Verantwortung für die Wartung von Rauchmeldern nämlich ebenfalls an die Vermieter:innen. In Deutschland steht das Bundesrecht über Landesrecht und so ist die anderslautende Regel aus der BayBO bei Mietobjekten unerheblich. Zwar kann die Wartung von den Mieter:innen übernommen werden, die Verantwortung liegt jedoch immer bei den Eigentümer:innen.
In jedem Fall lohnt es sich, für die Wartung auf Profis zu vertrauen. Diese findet meist einmal jährlich statt und hält die Geräte in einwandfreiem Zustand. Kundenfreundliche Komplettpakete decken alle gesetzlichen Pflichten ab und sorgen für reibungslose Abläufe im Alltag. So müssen Sie sich beispielsweise nicht um die Kommunikation mit Mieter:innen kümmern.