In Deutschland sind Arbeitgeber nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, Regalanlagen mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person prüfen zu lassen. Hierbei sind sowohl statische als auch sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Normen, wie die DIN EN 15635, die weitere Details zur Durchführung der Prüfung vorgeben.